Polyesterpool = GFK-Pool · Fertigbecken aus glasfaserverstärktem Kunststoff Hersteller Größen Poolbau nach Bundesland

Pool-Bewilligung in der Steiermark

Die Steiermark geht einen anderen Weg als Wien oder Niederösterreich. Wasserbecken bis 100 Kubikmeter sind dort nicht frei, sondern meldepflichtig - die Schwelle ist die höchste der bisher recherchierten Länder, dafür ist unterhalb davon ein Schritt zu setzen.

Pool in Hanglage mit Natursteinstützmauer, Weinberge im Hintergrund
Abb. 1 - In Hanglage kommt zum Becken regelmäßig eine Stützmauer.

Die kurze Antwort

Wasserbecken bis zu insgesamt 100 Kubikmetern Rauminhalt sind nach dem Steiermärkischen Baugesetz meldepflichtige Vorhaben. Ein Bewilligungsverfahren findet nicht statt; in der Liste der baubewilligungspflichtigen Vorhaben werden Schwimmbecken nicht genannt.

Für ein Fertigbecken heißt das: Selbst das größte übliche Werksmodell bleibt mit deutlich unter 100 Kubikmetern innerhalb der Schwelle - die Meldung ist damit der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Was eine Meldung bedeutet

Die Meldung ist der schlankeste der drei baurechtlichen Wege. Anders als bei einer Bewilligung prüft die Behörde das Vorhaben nicht in einem Verfahren mit Bescheid, und anders als bei einer vollständigen Freistellung erfährt die Gemeinde davon.

Das ist mehr als eine Formalität. Die Gemeinde kann anhand der Meldung erkennen, ob das Vorhaben mit Bebauungsplan und örtlichen Vorschriften vereinbar ist, und gegebenenfalls reagieren. Umgekehrt schafft die Meldung für den Bauherrn Klarheit: Was gemeldet und nicht beanstandet wurde, steht auf sicherem Boden.

Welche Unterlagen die Meldung umfasst und welche Frist danach läuft, regelt das Baugesetz und ergänzend die Gemeinde. Diese Auskunft gehört an den Anfang der Planung - sie kostet ein Telefonat.

Der Wortlaut

Die Bestimmung findet sich in § 21 des Steiermärkischen Baugesetzes unter der Überschrift „Meldepflichtige Vorhaben". Genannt werden in Ziffer 2 lit. d „Wasserbecken bis zu insgesamt 100 m³ Rauminhalt, Saisonspeichern für solare Raumheizung und Brunnenanlagen sowie Anlagen zur Sammlung von Meteorwasser (Zisternen)".

Zwei Details lohnen die Aufmerksamkeit. Erstens spricht das Gesetz von Wasserbecken, nicht von Schwimmbecken - die Bestimmung deckt damit auch Zierteiche und Zisternen ab. Zweitens steht dort „insgesamt": Mehrere Becken auf einem Grundstück werden zusammengerechnet.

Stützmauer aus Natursteinquadern neben einem Hangbecken mit Drainagerohr
Abb. 2 - Eine Stützmauer ist ein eigenes Bauvorhaben, unabhängig vom Becken.

Der steirische Sonderfall

Kein anderes Bundesland hat so viele Grundstücke am Hang. Das wirkt sich baurechtlich aus, weil zum Becken regelmäßig etwas dazukommt: eine Stützmauer, eine Geländeveränderung, manchmal beides.

Diese Bauteile sind eigenständig zu beurteilen und folgen nicht automatisch der Einordnung des Beckens. Eine Stützmauer ab einer gewissen Höhe kann ein eigenes Verfahren auslösen, auch wenn das Becken selbst nur meldepflichtig ist. Wer am Hang baut, klärt deshalb beide Fragen gemeinsam mit der Gemeinde.

Der zweite Punkt am Hang ist technischer Natur, hat aber baurechtliche Folgen: Hangwasser. Wo Wasser den Hang herunterläuft, braucht das Becken eine Drainage, und deren Ableitung muss irgendwo hin - über die Grundgrenze ohne Vereinbarung jedenfalls nicht.

Was zusätzlich gilt

Wie überall gelten neben dem Baugesetz die örtlichen Vorschriften: Bebauungsplan, Abstände, Ortsbild. In Weinbaugebieten und Ortsbildschutzzonen kann dazu kommen, dass Nebenanlagen gestalterischen Vorgaben unterliegen.

Der Vorteil der Meldepflicht ist an dieser Stelle greifbar: Wer meldet, bringt das Vorhaben ohnehin auf den Tisch der Gemeinde - und erfährt damit im selben Zug, was sonst noch zu beachten ist.

Blick vom Hangbecken über das Tal in der südsteirischen Landschaft
Abb. 3 - Der Ausblick ist am Hang das Argument, die Statik die Aufgabe.
Ist ein Pool in der Steiermark bewilligungspflichtig?

Nein. Wasserbecken bis insgesamt 100 Kubikmeter Rauminhalt sind nach § 21 Z 2 lit. d Steiermärkisches Baugesetz meldepflichtige Vorhaben. In der Liste der baubewilligungspflichtigen Vorhaben werden Schwimmbecken nicht genannt.

Was ist der Unterschied zwischen Meldung und Bewilligung?

Bei einer Meldung findet kein Verfahren mit Bescheid statt - die Gemeinde wird informiert und kann prüfen, ob das Vorhaben mit den örtlichen Vorschriften vereinbar ist. Eine Bewilligung ist dagegen ein förmliches Verfahren mit Antrag, Prüfung und Bescheid.

Werden mehrere Becken zusammengerechnet?

Ja. Das Gesetz spricht von Wasserbecken „bis zu insgesamt 100 m³ Rauminhalt" - ein Schwimmbecken und ein Zierteich auf demselben Grundstück zählen gemeinsam.

Was gilt bei Hanglage?

Stützmauern und Geländeveränderungen sind eigenständige Bauvorhaben und folgen nicht automatisch der Einordnung des Beckens. Sie können ein eigenes Verfahren auslösen und gehören gemeinsam mit dem Becken bei der Gemeinde geklärt.

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